Impressum

Wer muss ein Impressum angeben?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite oder eines anderen digitalen Dienstes gilt, wenn die Anbietenden einen geschäftlichen Zweck verfolgen. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten, die sich nur an Familie und Freunde richten, nicht unter die Impressumspflicht. 

https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20kann%20man%20sagen%2C%20dass,richten%2C%20nicht%20unter%20die%20Impressumspflicht.